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Weitere Informationen zum Studium finden sich auf der Internetseite der Fachschaft

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Zentrale Anlaufstellen der Universität
 

Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis
Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und Redlichkeit im Studium und bei Prüfungen


Dschungelbuch
Orientierung im Uni-Dschungel von Studierenden für Studierende mit Informationen zu Studium und Universität, BAFöG, Studiengebühren und über Heidelberg.

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Studium

Lehrangebot

Studienberatung

Fachstudienberater für die Fächer Islamwissenschaft und Iranistik:

Johannes Zimmermann, M.A.
Raum Z 806
Telefon: 06221 54-3582
E-Mail: johannes.zimmermann@ori.uni-heidelberg.de
Sprechstunde (in der Vorlesungszeit): Montag, 14.30 - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung


Studienführer, Prüfungsordnungen, Zulassung

Bachelor-Studiengang Islamwissenschaft (Islamic Studies)

Master-Studiengang Nah- und Mitteloststudien (Near and Middle Eastern Studies)

Magister-Studiengang Islamwissenschaft

Magister-Studiengang Iranistik

 

Die Leitung des islamwissenschaftlichen Instituts des SSKVO weist darauf hin, dass jeglicher Betrugsversuch bei mündlichen und schriftlichen Prüfungsleistungen, insbesondere auch bei Hausarbeiten, strengstens geahndet wird. Auch im Falle von Erstverstößen kann nicht mit Kulanz gerechnet werden.

Dies betrifft insbesondere alle Formen des direkten und indirekten Plagiats bei Hausarbeiten und anderen schriftlichen Prüfungsleistungen. Der Nachweis eines Plagiats (auch in geringem Umfang) führt automatisch zur Bewertung der Prüfungsleistung mit der Note „nicht bestanden“. Bei groben Verstößen oder bei wiederholtem Nachweis eines Plagiates behält sich das Institut die Vergabe der Note „endgültig nicht bestanden“ vor, was den Verlust von Prüfungsansprüchen im Fach Islamwissenschaft bzw. an der Universität Heidelberg zur Folge hat.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Regelungen der „Satzung der Universität Heidelberg zur Redlichkeit im Studium und bei Prüfungen“ vom 28. Mai 2008 sowie die „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, die Sie unter folgendem Link aufrufen können:

http://www.uni-heidelberg.de/univ/wissenschaftliche_praxis.html

Jeder Hausarbeit ist mit sofortiger Wirkung eine vom Verfasser/von der Verfasserin der Arbeit unterzeichnete eidesstattliche Erklärung beizubinden. Das entsprechende Blankoformular ist unter „Downloads“.als PDF downloadbar.

Hausarbeiten, denen keine eidesstattliche Erklärung beigebunden ist, werden nicht korrigiert und aus Gründen der formalen Unvollständigkeit automatisch mit „nicht bestanden“ bewertet.

 

 

 

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Letzte Änderung: 13.02.2012