Studium
Lehrangebot
- Islamwissenschaft/Nah- und Mitteloststudien (BA/MA/Magister) SS 2012 im LSF
- Iranistik SS 2012 im LSF
Bitte beachten Sie, dass nur die im LSF mit Leistungspunkten ausgewiesenen Veranstaltungen für die Magister-, Bachelor- und Magisterstudiengänge im Fach Islamwissenschaft anrechenbar sind. Veranstaltungen, die nicht mit diesem Zusatz versehen sind, stellen freiwillige Angebote dar, die einzig als Zusatzleistung oder auf Antrag als ÜK nutzbar sind.
- Institutssprachkurse in Kairo und Istanbul
- Materialien zu den Lehrveranstaltungen
Studienberatung
Fachstudienberater für die Fächer Islamwissenschaft und Iranistik:
Johannes Zimmermann, M.A.
Raum Z 806
Telefon: 06221 54-3582
E-Mail: johannes.zimmermann@ori.uni-heidelberg.de
Sprechstunde (in der Vorlesungszeit): Montag, 14.30 - 17.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Studienführer, Prüfungsordnungen, Zulassung
Bachelor-Studiengang Islamwissenschaft (Islamic Studies)
- Prüfungsordnung (pdf)
- Modulhandbuch für den Studiengang Islamwissenschaft (Islamic Studies) (pdf)
- Exemplarische Studienverläufe BA Islamwissenschaft (Islamic Studies)
Master-Studiengang Nah- und Mitteloststudien (Near and Middle Eastern Studies)
- Zulassungsordnung Nah- und Mitteloststudien (Near and Middle Eastern Studies)
- Masterprüfunsordnung Nah- und Mitteloststudien (Near and Middle Eastern Studies)
- Merkblatt zum Zulassungsverfahren
- Bewerbungsbogen
Magister-Studiengang Islamwissenschaft
- Studienführer
- Zwischenprüfungsordnung Islamwissenschaft I - auch als PDF
- Magisterprüfungsordnung Islamwissenschaft I - auch als PDF
- Zwischenprüfungsordnung Islamwissenschaft II - auch als PDF
- Magisterprüfungsordnung Islamwissenschaft II - auch als PDF
Magister-Studiengang Iranistik
- Studienführer
- Zwischenprüfungsordnung Iranistik - auch als PDF
- Magisterprüfungsordnung Iranistik - auch als PDF
Die Leitung des islamwissenschaftlichen Instituts des SSKVO weist darauf hin, dass jeglicher Betrugsversuch bei mündlichen und schriftlichen Prüfungsleistungen, insbesondere auch bei Hausarbeiten, strengstens geahndet wird. Auch im Falle von Erstverstößen kann nicht mit Kulanz gerechnet werden.
Dies betrifft insbesondere alle Formen des direkten und indirekten Plagiats bei Hausarbeiten und anderen schriftlichen Prüfungsleistungen. Der Nachweis eines Plagiats (auch in geringem Umfang) führt automatisch zur Bewertung der Prüfungsleistung mit der Note „nicht bestanden“. Bei groben Verstößen oder bei wiederholtem Nachweis eines Plagiates behält sich das Institut die Vergabe der Note „endgültig nicht bestanden“ vor, was den Verlust von Prüfungsansprüchen im Fach Islamwissenschaft bzw. an der Universität Heidelberg zur Folge hat.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Regelungen der „Satzung der Universität Heidelberg zur Redlichkeit im Studium und bei Prüfungen“ vom 28. Mai 2008 sowie die „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, die Sie unter folgendem Link aufrufen können:
http://www.uni-heidelberg.de/univ/wissenschaftliche_praxis.html
Jeder Hausarbeit ist mit sofortiger Wirkung eine vom Verfasser/von der Verfasserin der Arbeit unterzeichnete eidesstattliche Erklärung beizubinden. Das entsprechende Blankoformular ist unter „Downloads“.als PDF downloadbar.
Hausarbeiten, denen keine eidesstattliche Erklärung beigebunden ist, werden nicht korrigiert und aus Gründen der formalen Unvollständigkeit automatisch mit „nicht bestanden“ bewertet.

